1.   Pflegegeld aus der Pflegeversicherung (Stand 2015)

 Pflegestufe I:             erheblich pflegebedürftig                                   316 Euro/mtl.
                                    tägliche Pflegeleistung von 1,5 Stunden

 Pflegestufe II:           schwer pflegebedürftig                                      545 Euro/mtl.
                                    tägliche Pflegeleistung von 3,0 Stunden

 Pflegestufe III:          schwerst pflegebedürftig                                   700 Euro/mtl.
                                    tägliche Pflegeleistung von 5,0 Stunden

 

Der Antrag wird bei der Pflegekasse der Krankenversicherung gestellt.
Ergänzend können auch noch die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beantragt werden. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Kasse beraten. Des weiteren besteht auch die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungsleistungen (100 bzw. 200 Euro mtl.) über die Pflegekasse zu beantragen. Diese Leistungenn nach § 45a SGB XI  werden nicht wie das Pflegegeld bar ausgezahlt, sondern nur gegen Vorlage von Rechnungen für Betreuungsleistungen erstattet.

Greift die Pflegeversicherung nicht oder reicht sie evtl. nicht aus, besteht die Möglichkeit der „Hilfe zur Pflege“ nach dem Sozialgesetzbuch XII (zuständiges Sozialamt). Diese ist jedoch einkommens- und vermögensabhängig.

  

2.   Schwerbehindertenausweis

Der Ausweis wird beim Versorgungsamt – Zentrum Bayern, Familie und Soziales, Region Schwaben beantragt.
Für Augsburg ist das Versorgungsamt in der Morellstr. 30, 86159 Augsburg zuständig.

Nachteilsausgleiche:       - Freifahrt öffentliche Verkehrsmittel
                                        - KFZ-Steuer-Befreiung
                                        - steuerliche Erleichterung
                                        - teilweise freier Eintritt /bzw. Begleitperson ist frei

  

3.   Kindergeld

Das Kindergeld wird gewährt, solange ein Kindergeldberechtigter (meist die Eltern) lebt und das Kind nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt.

  

4.   Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform im Sozialrecht, die die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärkt. Leistungen zur Teilhabe, auf die ein Mensch wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung einen Anspruch hat, können - alternativ zur Sach- oder Dienstleistung – als Geldleistung erbracht werden. Mit dem Geld, das die Kostenträger zur Verfügung stellen, können Menschen mit Behinderung selbst die notwendige Unterstützung „einkaufen", die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfes notwendig ist.

Das Persönliche Budget dient der Stärkung von Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache sollen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, selbst darüber zu bestimmen welche Art der Unterstützung wann und von wem erbracht wird.

Über den Geldbetrag, mit dem sich die Leistungsberechtigten ihre Hilfen selbst einkaufen können, wird auch das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung gestärkt.

 http://www.pb-lebenshilfe.de/wPersBudget/budgetnehmer/index.php

Einen Antrag auf das Persönliche Budget können Sie bei den zuständigen Servicestellen stellen.
Eine Servicestelle in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter www.reha-servicestellen.de

  

5.   Betreuung

Ab dem 18. Lebensjahr sind Jugendliche voll geschäftsfähig. Ein junger Erwachsener, der seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann, braucht einen Betreuer, der seine Rechtsgeschäfte wahrnimmt und ihn unterstützt.

Der Antrag wird über das zuständige Vormundschaftsgericht/Amtsgericht des Wohnortes gestellt.

  

6.   Grundsicherung

Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII hat, wer 18 Jahre  alt und nicht erwerbsfähig ist. Die Gewährung dieser Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit des Betroffenen. Das beutetet er bekommt die Grundsicherung nur, wenn er selbst über keine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zur Absicherung des eigenen Lebensunterhalts verfügt. Ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro werden auch die Eltern herangezogen.

Der Antrag kann über das zuständige Sozialamt gestellt werden.